Sie sind hier: Startseite
Weiter zu: Über uns Philosophie Leistungen
Allgemein: Kontakt Impressum AGB Verhaltenskodex Datenschutzerklärung gem. IDD Erstinformationen gem. VersVermV

Verhaltenskodex

Bei der Ausübung als Versicherungsmakler werden folgende Compliance Verhaltensregeln beachtet:

Die Tätigkeit als Versicherungsmakler erfolgt auf Basis von Vertrauen, Integrität und der Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns.Kernbestandteil der Vermittlungstätigkeit ist die Beratung des Kunden, die sich an seinen Bedürfnissen orientiert und bei Versicherungsmaklern regelmäßig aus der Breite des Marktes erfolgt. Das berechtigte Interesse des Kunden hat Vorrang vor dem eigenen Vergütungsinteresse.Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung, und Bestechlichkeit (vgl. § 299 StGB), der klare Umfang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Desweiteren werden die datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eingehalten.Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit besonderer Sorgfalt. Es wird dabei beachtet, daß der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat.Zu den Grundlagen der Versicherungsvermittlungstätigkeit gehört die Beratung und Betreuung des Versicherungsnehmers auch nach Vertragsabschluß während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, insbesondere im Schaden- und Leistungsfall.Bei einer Abwerbung bzw. einer Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird stets das Kundeninteresse beachtet. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu befragen. Insbesondere im Lebens.- und Krankenversicherungsbereich kann eine Abwerbung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachtteilen für den Kunden verbunden sein. Der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil ausdrückliche aufzuklären Die stetige Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Versicherungsmakler. Entsprechende Nachweise der Weiterbildung werden stets vorgehalten.Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungsunternehmen, insbesondere über Sondervergütungen etc. wird beachtet, daß die Unabhängigkeit der Tätigkeit als Versicherungsmakler keine Beeinträchtigung erfahren darf.10. Das bewährte Ombudsmannsystem der Versicherungswirtschaft bietet dem Kunden ein unabhängiges, unbürokratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten nicht nur mit Versicherungsunternehmen, sondern auch mit Versicherungsvermittlern. Der Kunde wird vom Versicherungsmakler auf das bestehende System in geeigneter Form hingewiesen.

Gehe zu: Impressum Datenschutzerklärung gem. IDD