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AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Der Auftraggeber/Mandant betraut den Makler mit der Wahrnehmung seiner Versicherungsangelegenheiten. Diese
Betreuung erstreckt sich auf die künftig vom Makler vermittelten Versicherungsverhältnisse. Sofern besonders vereinbart, kann die Betreuung auch auf bereits bei Abschluss dieses Vertrages bestehende Versicherungsverhältnisse ausgedehnt werden. Nicht gegenständlich sind in jedem Fall die gesetzlichen Sozialversicherungen.

2. Dem Makler obliegt in diesem Rahmen die Betreuung von Versicherungsangelegenheiten seines Mandanten und insbesondere die Beschaffung des zur Deckung seiner Risiken erforderlichen Versicherungsschutzes im Einvernehmen mit dem Mandanten. In diesem Zusammenhang nimmt der Makler auch eine Beratungsfunktion gegenüber seinem Mandanten wahr.

3. Der Makler ist ein unabhängiger Versicherungsvermittler. Er ist weder direkt noch indirekt an einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften beteiligt und steht wirtschaftlich auf der Seite des Mandanten, dessen Interessen er wahrzunehmen hat.

4. Der Mandant stellt dem Makler die für seine Tätigkeitsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung. Änderungen der Risikoverhältnisse zeigt der Mandant unverzüglich dem Makler an.

§ 2 Leistungsumfang des Makler

1. Der Makler erbringt auf Grund dieses Vertrags gegenüber dem Mandanten alle Dienstleistungen, die
üblicherweise von einem Versicherungsmakler gegenüber seinem Kunden erbracht werden. Dazu gehört zum Beispiel die Vermittlung und Verwaltung der durch den Makler vermittelten Versicherungsverträge sowie der bereits bestehenden Versicherungsverträge, falls dieses vereinbart wird und die Unterstützung des Mandanten bei der Schadensregulierung.
2. Der Makler kann das Beitragsinkasso (Entgegennahme der Versicherungsprämien) für Versicherer durchführen, als auch Schadenzahlungen für den Mandanten entgegennehmen. Der Makler wird von der Stellung von Sicherheiten befreit. Der Umfang der Entgegennahme von Zahlungen wird ferner im Rahmen der eigenständigen Vollmacht geregelt.

3. Die Tätigkeit des Maklers bezieht sich, sofern vereinbart, auch auf die Versicherungsverträge des Mandanten, welche bei Abschluss dieses Vertrages bereits bestanden haben.

4. Der Makler berücksichtigt bei seiner Tätigkeit nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (- Bereich Versicherungen -), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn zugelassenen Versicherer, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren. Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart.
5. Eine nicht mit der Dienstleistung in Zusammenhang stehende Rechtsberatung wird nicht geleistet.

§ 3 Vollmacht

Die Vertretungsbefugnisse des Makler gegenüber den Versicherungsunternehmen ergeben sich aus der vom
Mandanten erteilten Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Makler in einer gesonderten Urkunde erteilt, welche Anlage dieses Vertrags ist.

§ 4 Vertragsdauer

1. Der Versicherungsmaklervertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.



2. Eine Kündigung des Vertrags ist jederzeit schriftlich möglich.
§ 5 Vergütung

Die Leistungen des Maklers werden – soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften etwas anderes bestimmt wird – durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten. Die Courtage ist Bestandteil der von dem Versicherungsnehmer (Mandanten) zu zahlenden Versicherungsprämien und somit für den Versicherungsnehmer (Mandanten) abgegolten. Dies gilt nicht bei einer Nettopolice, bei der die Versicherungsprämie keinen Provisionsanteil für die Vermittlung/Betreuung des Vertrages enthält. In diesem Falle erfolgt die gesonderte Berechnung der Courtage an den Mandanten. Kaufmännische Dienstleistungen und solche Arbeiten, die ihrem Wesen nach nicht der Versicherungsvermittlung zuzurechnen sind und die somit nicht durch die Courtage bei erfolgreicher Vermittlung bereits abgegolten sind, können Gegenstand einer eigenen Honorierung sein.

§ 6 Haftung

Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Betrag in Höhe von 1.000.000 € je Schadensfall begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall aus Sicht des Mandanten das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Mandant die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Voraussetzung ist, dass für eine derartige Erhöhung ein zeichnungswilliger Versicherer gefunden werden kann. Der Makler gibt hierzu eine Empfehlung ab.

§ 7 Verjährung

Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag wegen einer fahrlässig begangenen Pflichtverletzung Verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Mandant Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben musste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch drei Jahre nach Beendigung des Maklervertrages.

§ 8 Rechtsnachfolge
Der Mandant willigt ein, daß im Falle der Veräußerung des Maklerunternehmens oder Teile hiervon, dessen Rechtsnachfolger in den Versicherungsmaklervertrag eintreten kann.

§ 9 Datenschutz

Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Der Mandant willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (zum Beispiel Beiträge, Versicherungsfälle, Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an ihren Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.

Der Mandant willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.
Der Mandant willig ein, dass seine personenbezogenen Daten einschl. Daten der besonderen Art (z.B. Gesundheitsdaten) sofern sie zur Vertragsvermittlung und/oder Vertragsdurchführung/-betreuung die zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig sind, erhoben, gespeichert und verändert werden dürfen.

§ 10 Schlussbestimmungen und Schlichtungsstellen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann
nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat durch eine Regelung zu erfolgen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

Der Makler ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen Bekannte Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000 (Inland), +49 30 20605899 (Ausland)
Telefax: 0800 3699000 (Inland), +49 30 20605898 (Ausland)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- u. Pflegeversicherung
Glinkastr. 40, 10117 Berlin, Telefon: 0800 2550444, Telefax: 030 20458931
(Infos unter: www.pkv-ombudsmann.de)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Str. 108, 53117 BonnTelefon: 0228 4108 0 Telefax: 0228 4108 62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de (Infos unter: www.bafin.de) <Stichwort: Ombudsleute>
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
(Infos unter: https://www.verbraucher-schlichter.de)

bzw.
Portal zur Streitbeilegung der Europäischen Union
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/?event=main.home.show&lng=DE



4. Der Makler ist staatlich zugelassener Versicherungsmakler gem. § 34d Abs. 1 GewO; Registrierungs-Nr.: D-UJ7Z-EZZML-03
Zuständige Behörde:
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, ‎80333 München, Tel. 0180-5005850 (20 Cent/Min, aus dem dt. Festnetz, höchsten 60 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen) - www.ihk-muenchen.de

Zuständige Berufskammer:
IHK Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 3162-0 (20 Cent/Min, aus dem dt. Festnetz, höchsten 60 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen ) - www.schwaben.ihk.de/

Die Eintragung kann auf der Internetseite unter www.vermittlerregister.de überprüft werden.